Katholische Kitas im Erzbistum Paderborn
Katholische Kindertageseinrichtungen Minden-Ravensberg-Lippe gGmbh
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Betreuungsvertrag

Unter Einbeziehung der Elterninformation „Für Ihr Kind die katholische Kindertageseinrichtung“

Grundlage für die Aufnahme des Kindes in der Einrichtung und die Finanzierung des Kindergartenplatzes ist der Betreuungsvertrag.

Dieser Vertrag wird zwischen Kindergartenträger und Erziehungsberechtigten geschlossen. Im Betreuungsvertrag ist zwischen den Vertragspartnern u.a. vereinbart, mit welchem Zeitumfang das Kind in der Einrichtung betreut wird.

Zusätzlich erhalten Erziehungsberechtigte die Elternbroschüre „Für Ihr Kind die katholische Kindertageseinrichtung“ zum Betreuungsvertrag.

In dieser Broschüre finden Sie Informationen über

  • die Grundsätze für das Erziehungs- und Bildungskonzept katholischer Kindertageseinrichtungen
  • die rechtlichen Rahmenbedingungen des Betreuungsvertrages
  • die Grundlagen der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen
  • die Elternmitwirkung 
  • sowie das Statut für Katholische Kindertageseinrichtungen in den (Erz-)Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn
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Schwerpunktthema: Bildung für nachhaltige Entwicklung

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